FSK & Jugendschutz

Jugendschutz & FSK

 

Ab wann darf ich ins Kino und was darf ich sehen?

Und wann muss ich wieder zu Hause sein?


Die Vorschriften für Kinder und Jugendliche zum Besuch des Kinos sind durch das Jugendschutzgesetz ganz klar geregelt.

Zum einfacheren Verständnis haben wir diese nachstehend für Sie aufgeschlüsselt aufgeführt.  

 

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen (Minderjährigen) in der Öffentlichkeit. Es regelt unter anderem den zeitlichen Aufenthalt an öffentlichen Orten bei Minderjährigen. Dies betrifft auch den Aufenthalt im Movieplexx.
Weiter gibt es zum Wohle der Kinder und Jugendlichen Richtlinien, welche in unserem Haus gelten und zu deren Einhaltung unsere Mitarbeiter verpflichtet sind.

 

Bitte beachten Sie, dass…

…Besucher  unter 2 Jahren in unserem Haus keinen Zutritt zu den Vorstellungen erhalten.

…Besucher  unter 3 Jahren in unserem Haus keinen Zutritt zu 3D Vorstellungen erhalten.

Nun könnte man sagen „das nach dem Jugendschutzgesetz Personen ab 0 Jahren der Besuch erlaubt ist wenn…“ Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass dies zum Schutz der Kinder und deren Entwicklung nicht zu empfehlen ist, daher gelten bei uns diese Altersgrenzen.

 

Altersfreigabe von Filmen (FSK)

Die FSK führt freiwillige Prüfungen für Filme und sonstige Bildträger (z. B. DVDs) durch, die in Deutschland für öffentliche Vorführungen vorgesehen sind. Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der FSK vorgenommen wird. 

Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, nach denen Filme, die „ die Entwicklung von Minderjährigen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen“, nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (Vgl. § 14 Abs. 1 JuSchG). 

Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden. Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachten.

Die Bezeichnung „Freiwillige Selbstkontrolle“ bedeutet nicht, dass die Anerkennung der vergebenen FSK Grenzen freiwillig ist. Die vergebenen FSK Altersgrenzen sind gesetzlich bindend.



Bekanntmachungen und Vorschriften aus dem Jugendschutzgesetz

  

Kennzeichnung und Bedeutung der FSK Freigaben

Besuchern im Alter von 2/3 bis 5 Jahren

 Erlaubte FSK  FSK 0

ist der Besuch der Vorstellungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten- oder erziehungsbeauftragten Person gestattet und nur zu Vorstellungen mit der FSK Kennzeichnung

„ab 0 Jahre freigegeben“.


Eine Erziehungsbeauftragung kann durch Bescheinigung eines personensorgeberechtigten auf eine andere Person, welche mindestens 18 Jahre alt ist, übertragen werden.

Dazu wird der von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllte Erziehungsauftrag  benötigt.

Die FSK Altersfreigabe des Films bleibt davon unberührt bindend!

 

Besuchern im Alter von 6 bis 11 Jahren

 Erlaubte FSK  FSK 0  FSK 6

ist der Besuch von Vorstellungen nur zu Filmen mit der FSK Kennzeichnung „ab 0 Jahre freigegeben“ und “ab 6 Jahre freigegeben“ gestattet, wenn das Filmende vor 20:00 Uhr liegt.

Der Besuch einer später endenden Vorstellung kann nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person gestattet werden.

Wir behalten uns das Recht vor, Personen unter 11 Jahren ohne Begleitung eines personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten keinen Einlass zu gewähren, wenn die hierfür nötige Selbstständigkeit des Kindes nicht zu erkennen ist.

 

Eine Erziehungsbeauftragung kann durch Bescheinigung eines personensorgeberechtigten auf eine andere Person, welche mindestens 18 Jahre alt ist, übertragen werden.

Dazu wird der von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllte Erziehungsauftrag  benötigt.

Die FSK Altersfreigabe des Films bleibt davon unberührt bindend!

 

Ausnahmeregelung bei Filmen mit der FSK 12

 Erlaubte FSK  FSK12

Bei Filmen welche die FSK 12 erhalten haben kann auch Kindern ab 6 Jahren der Einlass gewährt werden, wenn Sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Personensorgeberechtigt sind nur die Eltern oder ein gerichtlich bestellter Vormund. Das Personensorgerecht kann nicht übertragen werden. Da die FSK 12 zumeist jedoch ihre Begründung hat, sprechen Sie uns gerne darauf an, ob der gewünschte Film hier bereits geeignet ist. Wir behalten uns das Recht vor, Personen unter 11 Jahren selbst in Begleitung eines personensorgeberechtigten keinen Einlass zu gewähren, wenn die hierfür nötige Selbstständigkeit des Kindes nicht zu erkennen ist.

 

Besuchern im Alter von 12 und 13 Jahren

 Erlaubte FSK  FSK 0  FSK 6  FSK 12

ist der Besuch von Vorstellungen nur zu Filmen mit der FSK Kennzeichnung „ab 0 Jahre freigegeben“, „ab 6 Jahre freigegeben“ und „ab 12 Jahre freigegeben“ gestattet, wenn das Filmende vor 20:00 Uhr liegt.

Der Besuch einer später endenden Vorstellung kann nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person gestattet werden.

Eine Erziehungsbeauftragung kann durch Bescheinigung eines personensorgeberechtigten auf eine andere Person, welche mindestens 18 Jahre alt ist, übertragen werden.

Dazu wird der von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllte Erziehungsauftrag  benötigt.

Die FSK Altersfreigabe des Films bleibt davon unberührt bindend!

 

Besuchern im Alter von 14 und 15 Jahren

 Erlaubte FSK  FSK 0  FSK 6  FSK 12

ist der Besuch von Vorstellungen nur zu Filmen mit der FSK Kennzeichnung „ab 0 Jahre freigegeben“, „ab 6 Jahre freigegeben“ und „ab 12 Jahre freigegeben“ gestattet, wenn das Filmende vor 22:00 Uhr liegt.

Der Besuch einer später endenden Vorstellung kann nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person gestattet werden.

 

Eine Erziehungsbeauftragung kann durch Bescheinigung eines personensorgeberechtigten auf eine andere Person, welche mindestens 18 Jahre alt ist, übertragen werden.

Dazu wird der von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllte Erziehungsauftrag  benötigt.

Die FSK Altersfreigabe des Films bleibt davon unberührt bindend!

 

Besuchern im Alter von 16 und 17 Jahren

 Erlaubte FSK  FSK 0  FSK 6  FSK 12  FSK 16

ist der Besuch von Vorstellungen nur zu Filmen mit der FSK Kennzeichnung „ab 0 Jahre freigegeben“, „ab 6 Jahre freigegeben“, „ab 12 Jahre freigegeben“ und „ab 16 Jahre freigegeben“ gestattet, wenn das Filmende vor 24:00 Uhr liegt.

Der Besuch einer später endenden Vorstellung kann nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person gestattet werden.

 

Eine Erziehungsbeauftragung kann durch Bescheinigung eines personensorgeberechtigten auf eine andere Person, welche mindestens 18 Jahre alt ist, übertragen werden.

Dazu wird der von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllte Erziehungsauftrag  benötigt.

Die FSK Altersfreigabe des Films bleibt davon unberührt bindend!

 

Besucher ab 18 Jahren

Erlaubte FSK FSK 0 FSK 6 FSK 12 FSK 16 FSK 18 FSK 18

haben uneingeschränkten Zugang zu allen Vorstellungen.